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ES IST IM NATIONALPARK VERBOTEN
Vom Asphalt, Beton, Schotter oder Grund (festen Straßenverdeck) hinzufahren, die motorische Verkehrsmittel in den dazu nicht geeigneten Orten zu parken.
Die Zelte aufzurichten.
Das Feuer in den dazu nicht geeigneten und nicht eingerichteten Orten anzumachen.
Die Pflanzenwelt zu beschädigen (seltene Pflanzen, Walddecke, Busche, Bäume).
Durch die Dünen spazieren zu gehen, sich von Dünen herunter zu laufen, auf sie einzusteigen oder anders Naturschutzgebieten von Grobstas (Sklandytoju (Segelflieger) Düne) und Nagliai (Pilkosios (Graue) Dünen) sowie Parnidis Landschaftsnaturschutzgebiet (Parnidis Düne) zu zerstören.
Die Befestigung des Schutzzaunes der Dünen auseinander zu nehmen;
Die Umwelt zu verschmutzen, die Straßen-, Informations- und andere Zeichen und Einrichtungen zu beschädigen, Zigarettenstummel und Streichhölzer, sowie andere brennbare und die Umwelt verschmutzende Materialien zu werfen.
Lärm zu machen, die Vögel während ihrer Brüten- oder Wanderungszeit zu verscheuchen, die Nester zu vernichten.
Das Vieh in den Wäldern zu weiden.
Die Motor- und Ruderverkehrsmittel in den dazu nicht geeigneten Meeres- und Haffmeeresstrand zu halten.
Die Hunde ohne Leinen und Maulkörbe umherzuführen.
Die Hunde in der Rekreationszone von Smiltyne Park umherzuführen.
Die Ordnung des Aufenthaltes im Nationalpark kontrollieren die staatlichen Amtspersonen von bewachbaren Territorien der Republik Litauen.
Die Personen, die die Anforderungen von diesen Regeln verletzen, antworten auf die von Gesetzen und anderen Rechtsakten der Republik Litauen festgestellte Ordnung.
RECHTE DER BESUCHER DES NATIONALPARKS
Es wird erlaubt, Nagliai und Grobstas Naturschutzgebiete nur auf den speziell dazu eingerichteten und geeigneten Fußgänger- oder Fahrräderwege zu besuchen. Im ganzen Territorium der Naturschutzgebieten können nur diese Personen verkehren, die in der festgestellten Ordnung das Erlaubnis der Direktion des Nationalparks bekommen oder die amtliche Pflichten erfüllen, d.h. Inspekteure, Amtspersonen von Schutzterritorien, Mitarbeiter der Direktion des Nationalparks.
Ausflüge in den gesetzlich anerkannten und eingerichteten Orten der kurzfristigen Erholung mit Feuerstellen zu machen. Für die Feuerzündung kann man die im Wald gesammelte trockene Äste (oder trockenes Brennholz) benutzen. Die Steuer für die Benutzung von solchen Erholungsorten sammeln und die Information geben die Förstereien des Nationalparks:
In Nida: (8 469) 5 22 24,
In Juodkrante: (8 469) 5 32 73,
In Preila: (8 469) 5 51 25,
In Smiltyne: (8 46) 39 11 48.
Die Motor- und Ruderverkehrsmittel in Nationalpark nur in den speziell dazu geeigneten und mit der Direktion des Nationalparks abgestimmten Territorien zu halten.
Die Touristentouren und Ausflüge, Massenveranstaltungen, Sportwettkämpfe (mit der Ausnahme von Segeln und Rudern sowie Veranstaltungen, die in den Siedlungen der Neringa Selbstverwaltung organisiert werden) mit den schriftlichen Erlaubnissen der Direktion des Nationalparks sowie der Selbstverwaltung zu organisieren. Die Anträge für das Organisieren der Veranstaltung müssen nicht später als vor 5 Tagen bis zur Organisation der Veranstaltung vorgelegt werden. Mit Vereinbarung im Voraus kann man die Erlaubnisse in der Direktion des Nationalparks, sowie in der Selbstverwaltung abholen oder bitten, per Fax oder Post schicken.
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